philip läuppi
praxis für psychotherapie
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Gemeinsam neue Wege gehen

kosten und administratives

kostenbeteiligung der krankenkassen

Anordnungsmodell

Die Kosten einer psychologischen Psychotherapie können seit dem 1. Juli 2022 über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Damit die Kosten von der Grundversicherung getragen werden, muss die Psychotherapie medizinisch indiziert sein, das heisst, es muss eine psychische Diagnose nach ICD-10 vorliegen, die von einer anordnenden Ärztin oder einem anordnenden Arzt (z.B. Hausärztin/-arzt oder Psychiater*in) gestellt wird.

Aus rechtlichen Gründen kann eine Psychotherapie über die Grundversicherung nur mit vorliegender Anordnung begonnen werden. Dies gilt auch für das Erstgespräch, wenn dieses über die Grundversicherung abgerechnet werden soll.

Das benötigte Anordnungsformular finden Sie hier. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann das Formular direkt an mich mailen. Die entsprechende HIN-Mailadresse finden Sie auf dem Anordnungsformular.


Zusatzversicherung

In der Vergangenheit wurden die Kosten einer nichtärztlichen Psychotherapie von der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkassen mitgetragen. Der Selbstkostenanteil variierte je nach Kasse beträchtlich.

Mit dem Modellwechsel verweigern viele Krankenkassen nun die Abrechnung über die Zusatzversicherung, da Psychotherapie eine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist und über die Grundversicherung abgerechnet werden muss.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Zusatzversicherung über eine mögliche Kostenübernahme und die geltenden Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Am besten lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

psychologisches coaching

Falls Sie auf der Suche nach einer psychologischen Beratung im Sinne eines Coachings sind und keine psychische Diagnose nach ICD-10 vorliegt, können die Kosten nicht über die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung abgerechnet werden. In einem Coaching geht es vor allem darum, persönliche Fragestellungen, Veränderungen oder Identitätskrisen zu bearbeiten und zu klären.

Coaching à 60 Minuten: CHF 180.00
Sitzungen werden pro angebrochene 5 Min. abgerechnet!

men at work • männercoaching

Da es sich beim Männercoaching um eine Selbstoptimierung rund um das Thema «Mann sein» handelt, können die Kosten nicht über die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Falls in einem Coaching aber festgestellt wird, dass die Probleme hauptsächlich aufgrund einer psychischen Störung bestehen, kann ein Wechsel in eine psychologische Psychotherapie mit Anordnung in die Wege geleitet werden.

Coaching à 60 Minuten: CHF 180.00
Sitzungen werden pro angebrochene 5 Min. abgerechnet!

erstgespräch

In einem Erstgespräch geht es darum, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob und wie ich Sie bei Ihrem Anliegen therapeutisch unterstützen kann. Ein Erstgespräch ist in jedem Fall unverbindlich, aber kostenpflichtig.

verhinderungsfall und gefehlte sitzung

Wenn Sie eine Sitzung bis zu 24 Stunden (einen Arbeitstag) vor dem vereinbarten Termin absagen, fallen keine Kosten an. Bei kurzfristiger oder ausbleibender Absage werden die Kosten für die verpasste Sitzung vollends in Rechnung gestellt.

Im Krankheitsfall entfallen die Kosten, wenn eine mögliche Absenz rechtzeitig angekündigt wird.

get in touch

Emails beantworte ich in der Regel von Montag bis Freitag. Anrufe nach Feierabend. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf der Combox.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen.

philip läuppi
praxis für psychotherapie
adresse
Gurzelngasse 34
4500 Solothurn
anreise
Parkhaus Bieltor (Tarife) oder
Bushaltestelle Amthausplatz
kontakt
hallo@ansuz.org
+41 78 667 33 09





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