kostenbeteiligung der krankenkassen
Anordnungsmodell
Die Kosten einer psychologischen Psychotherapie können seit dem 1. Juli 2022 über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Damit die Kosten von der Grundversicherung getragen werden, muss die Psychotherapie medizinisch indiziert sein, das heisst, es muss eine psychische Diagnose nach ICD-10 vorliegen, die von einer anordnenden Ärztin oder einem anordnenden Arzt (z.B. Hausärztin/-arzt oder Psychiater*in) gestellt wird.
Aus rechtlichen Gründen kann eine Psychotherapie über die Grundversicherung nur mit vorliegender Anordnung begonnen werden. Dies gilt auch für das Erstgespräch, wenn dieses über die Grundversicherung abgerechnet werden soll.
Das benötigte Anordnungsformular finden Sie hier. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann das Formular direkt an mich mailen. Die entsprechende HIN-Mailadresse finden Sie auf dem Anordnungsformular.
Zusatzversicherung
In der Vergangenheit wurden die Kosten einer nichtärztlichen Psychotherapie von der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkassen mitgetragen. Der Selbstkostenanteil variierte je nach Kasse beträchtlich.
Mit dem Modellwechsel verweigern viele Krankenkassen nun die Abrechnung über die Zusatzversicherung, da Psychotherapie eine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist und über die Grundversicherung abgerechnet werden muss.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Zusatzversicherung über eine mögliche Kostenübernahme und die geltenden Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Am besten lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.